Leistungsdetail

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

SGB-XII-Leistung fuer Menschen im Rentenalter oder mit voller Erwerbsminderung bei unzureichendem Einkommen.

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Version
2026-01-01
Geprueft am
2026-03-19
Rechtsgrundlage
SGB XII
Zustaendig
Sozialamt

Einordnung

Fuer wen?

Fuer Menschen ab Regelaltersgrenze oder mit voller Erwerbsminderung und zu geringem Einkommen.

Wann relevant?

Wenn Rente, Einkommen oder sonstige Mittel den Bedarf nicht decken.

Wichtig zu wissen

Die Leistung liegt im System des Sozialamts, nicht des Jobcenters.

Regelsignale

  • Der Bedarf wirkt ungedeckt.

Ausschluesse

  • Keine harten Standardausschluesse in dieser MVP-Regel hinterlegt.

Vorrang und Kontext

  • Buergergeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt

Unterlagen

  • Ausweis oder Aufenthaltstitel
  • Meldeadresse oder Wohnnachweis
  • Einkommensnachweise
  • Rentenbescheid oder Nachweis ueber Erwerbsminderung
  • Unterlagen zu Einkommen und Vermoegen