Leistungsdetail
Unterhaltsvorschuss
Leistung fuer Kinder bei Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt.
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- Version
- 2026-01-01
- Geprueft am
- 2026-03-19
- Rechtsgrundlage
- UVG
- Zustaendig
- Jugendamt / Unterhaltsvorschussstelle
Einordnung
Fuer wen?
Fuer Kinder, die mit einem Elternteil zusammenleben, wenn Unterhalt ausfaellt oder zu gering ist.
Wann relevant?
Vor allem bei Alleinerziehenden oder getrennten Eltern mit unregelmaessiger Zahlung.
Wichtig zu wissen
Die Leistung kann neben anderen Familienleistungen relevant bleiben.
Regelsignale
- Mindestens ein minderjaehriges Kind im Haushalt.
- Alleinerziehende oder getrennte Hauptbetreuung.
- Unterhalt fehlt ganz oder teilweise.
Ausschluesse
- Keine harten Standardausschluesse in dieser MVP-Regel hinterlegt.
Vorrang und Kontext
- Keine weitere Prioritaetsregel hinterlegt.
Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweise ueber bisherigen Unterhalt
- Melde- oder Sorgerechtsnachweise